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Arbeitsbedingte Erkrankungen

Der Begriff Arbeitsbedingte Erkrankungen wurde 1973 durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einführend definiert und bezeichnet im Sinne des Gesetzes alle Krankheiten, deren Auftreten in Verbindung mit der Arbeitstätigkeit stehen. In § 3 erhalten die Betriebsärzte den
präventivmedizinischen Auftrag, die Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen zu untersuchen, um den Arbeitsgeber geeignete Verhütungsmaßnahmen vorschlagen zu können.

Gemäß der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz werden „arbeitsbedingte Erkrankungen“ wie folgt definiert:
Eine „arbeitsbedingte Erkrankung“ ist eine Krankheit, die durch arbeitsplatzbedingte Faktoren verursacht oder verschlimmert wird. Dies umfasst viele Krankheiten, die komplexere Ursachen haben und bei denen berufsbedingte und nicht arbeitsbezogene Faktoren zusammenkommen (EU-OSHA, 2019).

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fördert die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen sind:
• Muskel- und Skeletterkrankungen
• Atemwegserkrankungen
• Erkrankungen des Verdauungsapparates
• Psychische Erkrankungen
• Herz-Kreislauferkrankungen